Für den Betrieb als Verantwortlichen. Ausfüllen, aushändigen oder aushängen. Auch unter stempa.app/mitarbeiterinfo. Keine Rechtsberatung – im Zweifel die zuständige Kammer oder eine Anwältin fragen.
Betrieb (Verantwortlicher): ____________________________________
Ansprechperson: ____________________________________
Was wird erfasst? Beginn und Ende Ihrer täglichen Arbeitszeit sowie Pausen, minutengenau, durch Ihr Ein- und Ausstempeln am Tablet (PIN oder QR-Ausweis). Korrekturen durch den Betrieb werden mit Datum und Grund festgehalten; die ursprüngliche Buchung bleibt erhalten.
Warum? Der Betrieb ist gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeit aufzuzeichnen (Deutschland: § 17 MiLoG, § 16 ArbZG; Österreich: § 26 AZG; Schweiz: Art. 46 ArG). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung) in Verbindung mit § 26 BDSG bzw. den entsprechenden nationalen Vorschriften.
Wo liegen die Daten? Auf den Geräten des Betriebs (Tablet, ggf. Handy des Inhabers). Nutzt der Betrieb den Abgleich zwischen seinen Geräten, werden die Daten verschlüsselt über einen Server des App-Anbieters übertragen; der Anbieter kann sie nicht lesen. Es werden keine Standortdaten, Fotos oder biometrischen Daten erhoben.
Wer hat Zugriff? Der Betrieb. Auf Verlangen der Behörden (Zoll, Arbeitsinspektorat) werden die Aufzeichnungen vorgelegt.
Wie lange? Mindestens die gesetzliche Aufbewahrungsfrist (Deutschland: 2 Jahre; Österreich: 1 Jahr nach Ende des Kalenderjahres; Schweiz: 5 Jahre), danach werden sie gelöscht.
Ihre Rechte: Auskunft über Ihre Aufzeichnungen (der Betrieb kann Ihnen den Monatsnachweis als PDF geben), Berichtigung, Löschung nach Ablauf der Frist, Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde.
Datum, Unterschrift Betrieb: ____________________________________